I. Wegen rückständiger Umsatzsteuer für den Monat November 1995 (11/95) nahm der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) den Kläger und Beschwerdegegner (Kläger), einen der beiden Geschäftsführer der GmbH, mit einem im Einspruchsverfahren auf diesen Zeitraum beschränkten Haftungsbescheid in Haftung, nachdem am 6. Dezember 1995 Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH, die am 4. Dezember 1995 den Geschäftsbetrieb eingestellt hatte, gestellt worden war.
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