FG Saarland, vom 16.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 V 389/05
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: keine Berücksichtigung des hypothetischen Kausalverlaufs bei gedachter Anfechtung von Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter im Falle der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme eines Prokuristen
BFH, Beschluss vom 23.04.2007 - Aktenzeichen VII B 92/06
DRsp Nr. 2007/14764
Haftung des GmbH-Geschäftsführers: keine Berücksichtigung des hypothetischen Kausalverlaufs bei gedachter Anfechtung von Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter im Falle der Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme eines Prokuristen
»Kommt es mangels Masse nicht zur Eröffnung des beantragten Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH, können bei der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers nach § 69AO hypothetische Betrachtungen über eine mögliche Anfechtung etwaiger Steuerzahlungen durch den Insolvenzverwalter keine Berücksichtigung finden.«