Streitig ist, inwieweit der Kläger als Geschäftsführer der ... GmbH (L-GmbH) für bei Lohnzahlungen einbehaltene aber nicht abgeführte Lohnsteuer und Nebenabgaben haftet (§ 34 Abgabenordnung - AO).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|