BFH - Urteil vom 25.04.1989
VII S 15/89
Normen:
AO (1977) § 69 § 191 Abs. 1 § 34 Abs. 1 § 226 Abs. 3 ;

Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung einbehaltener und angemeldeter Lohnsteuer bei fehlender Überwachung des zuständigen Mitarbeiters

BFH, Urteil vom 25.04.1989 - Aktenzeichen VII S 15/89

DRsp Nr. 2004/11995

Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung einbehaltener und angemeldeter Lohnsteuer bei fehlender Überwachung des zuständigen Mitarbeiters

»Zur Haftung eines GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung einbehaltener und angemeldeter Lohnsteuer (Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit) bei fehlender Überwachung des für den steuerlichen Bereich zuständigen Mitarbeiters (hier: Handlungsbevollmächtigter) und bei Behinderung der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Geschäftsführeraufgaben durch die Gesellschafter. Ausführungen zur Ermessensausübung des Finanzamts im Hinblick auf ein Mitverschulden wegen fehlender Überwachung des Lohnsteuerabzugs und fehlender Beitreibung der Lohnabzugsbeträge sowie im Hinblick auf die Herbeiführung einer Aufrechnungslage (vgl. umfangreiche BFH-Rechtsprechung; hier: Prozesskostenhilfeverfahren).«

Normenkette:

AO (1977) § 69 § 191 Abs. 1 § 34 Abs. 1 § 226 Abs. 3 ;

Tatbestand: