Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.743,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2018 Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs A A2, 2,0 TDI, Van, Fahrzeug-Ident.-Nr. WXXZZXXNZXX03XX43, zu zahlen.
2.Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Annahme des vorbezeichneten Fahrzeugs in Verzug befindet.
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