Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.9.2015 verkündete Urteil der Zivilkammer 5 des Landgerichts Berlin wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweiligen Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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