Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.03.2015 verkündete Grund- und Teil-Endurteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen (
Die Kostenentscheidung für die erste Instanz bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der im Berufungsverfahren angefallenen Kosten der Streithelfer zu 1), 2) und 4) werden der Beklagten auferlegt.
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