Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 15.07.2016, Aktenzeichen
Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Die Streithelferin trägt die durch die Nebenintervention verursachten Kosten.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden; wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 22.079,97 € festgesetzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|