OLG München - Beschluss vom 06.02.2017
17 U 3343/16
Normen:
HGB § 172; HGB § 174;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 15.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 18565/15

Haftung des Kommanditisten auf Rückgewähr gewinnunabhängiger Auszahlungen bei einer Publikums-KG

OLG München, Beschluss vom 06.02.2017 - Aktenzeichen 17 U 3343/16

DRsp Nr. 2018/14001

Haftung des Kommanditisten auf Rückgewähr gewinnunabhängiger Auszahlungen bei einer Publikums-KG

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 15.07.2016, Aktenzeichen 3 O 18565/15, wird zurückgewiesen.

2.

Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Die Streithelferin trägt die durch die Nebenintervention verursachten Kosten.

3.

Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden; wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

4.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 22.079,97 € festgesetzt.

Normenkette:

HGB § 172; HGB § 174;

Gründe

I. Der Senat nimmt gemäß § 522 Abs. 2 S. 4 ZPO Bezug auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil des Landgerichts.