Haftung des Schatzmeisters eines eingetragenen Vereins
FG Brandenburg, vom 19.05.1999 - Aktenzeichen 4 K 628/98 H
DRsp Nr. 2001/2712
Haftung des Schatzmeisters eines eingetragenen Vereins
Ein ehrenamtlich und unentgeltlich tätiges Vorstandsmitglied eines eingetragenen Vereins haftet für die steuerlichen Verbindlichkeiten des Vereins nach den Grundsätzen eines Geschäftsführers einer GmbH.
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