Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 24.02.2017 (Pkh-Heft, Bl. 128) abgeändert und ihr Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Drittwiderklage gegen Rechtsanwalt A... bewilligt. Zugleich wird ihr auch insoweit die Anwaltskanzlei B... u.a., Remscheid, zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte beigeordnet.
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