Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.06.2012 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt; hiervon ausgenommen sind die den Streithelferinnen der Klägerin zu 1. und 2. entstandenen außergerichtlichen Kosten, die diese jeweils selbst zu tragen haben.
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