OLG Karlsruhe, vom 25.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 17 U 73/02
LG Mannheim, vom 04.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 441/01
Haftung des Steuerberaters für unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit der Veräußerung von Wertpapieren; Umfang des Schadens
BGH, Urteil vom 18.01.2007 - Aktenzeichen IX ZR 122/04
DRsp Nr. 2007/4973
Haftung des Steuerberaters für unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit der Veräußerung von Wertpapieren; Umfang des Schadens
»Macht der Mandant die Entscheidung über einen Wertpapierverkauf erkennbar davon abhängig, dass entstandene Kursverluste mit Gewinnen verrechnet werden können und erteilt der Steuerberater daraufhin eine rechtlich fehlerhafte Auskunft, die den Mandanten veranlasst, von der Veräußerung abzusehen, so haftet der Berater dem Mandanten grundsätzlich für weitere Kursverluste.«