I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) waren je zur Hälfte Gesellschafter einer in 1986 gegründeten GmbH. Als Geschäftsführerin der GmbH wurde die Mutter des Klägers (M) bestellt. Die GmbH wurde im Jahre 1998 wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen aus dem Handelsregister gelöscht.
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