OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.04.2017
23 U 48/16
Normen:
BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 12.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 30 O 292/14

Haftung des Vermögensverwalters wegen Verlusten durch den Erwerb einer Unternehmensanleihe

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.04.2017 - Aktenzeichen 23 U 48/16

DRsp Nr. 2017/8083

Haftung des Vermögensverwalters wegen Verlusten durch den Erwerb einer Unternehmensanleihe

Es gereicht einem Mitarbeiter des Vermögensverwalters und damit gem. § 278 BGB diesem selbst nicht zum Verschulden, wenn ein Kunde eine Anlageentscheidung selbständig trifft, auch wenn dies aus dem Beweggrund geschieht, dem Mitarbeiter des Vermögensverwalters einen Gefallen zu tun.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12.2.2016 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 675; BGB § 280 Abs. 1;

Gründe

I.

Hinsichtlich des Sachverhalts wird zunächst auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil, die keiner Änderung oder Ergänzung bedürfen, gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen.

1. 2.