OLG Bremen - Urteil vom 09.10.2020
4 U 3/20
Normen:
BGB § 241; BGB § 280; BGB § 328 analog;
Vorinstanzen:
LG Bremen, vom 09.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 2258/18

Haftung des von einer Bank mit der Bewertung eines Grundstücks beauftragten Sachverständigen gegenüber der Eigentümerin des Grundstücks

OLG Bremen, Urteil vom 09.10.2020 - Aktenzeichen 4 U 3/20

DRsp Nr. 2021/88

Haftung des von einer Bank mit der Bewertung eines Grundstücks beauftragten Sachverständigen gegenüber der Eigentümerin des Grundstücks

1. Bei der Prüfung der Frage, ob ein bestimmter Dritter in den Schutzbereich eines Vertrages, der die Wertermittlung eines Grundstücks zum Gegenstand hat, einbezogen ist, ist im Rahmen der erforderlichen Auslegung des zugrunde liegenden Vertrages auf die in dem Gutachten enthaltenen Angaben über dessen Zweck und auf die sonstigen Inhalte des Gutachtens, aber auch auf sonstige Umstände und den Inhalt der Auftragserteilung, wie sie sich aus den Angaben des Gutachters ergeben, abzustellen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 20.04.2004, X ZR 250/02).