1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 22. Januar 2016, Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
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