Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 29.09.2016 wird
zurückgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
3.Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für beide Instanzen: 7.633,04 €
I.
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