FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.01.2019
4 K 4233/16
Normen:
AO § 34; AO § 69;

Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Gewerbesteuerschulden einer GmbH & Co. KG

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.01.2019 - Aktenzeichen 4 K 4233/16

DRsp Nr. 2019/5546

Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Gewerbesteuerschulden einer GmbH & Co. KG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

AO § 34; AO § 69;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über einen Haftungsbescheid vom 23.12.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.07.2016, mit dem der Beklagte die Klägerin als formelle Geschäftsführerin der Rechtsnachfolgerin der liquidationslos vollbeendeten B... GmbH & Co. KG (fortan KG) für deren Gewerbesteuerschulden in Höhe von 74.304,30 € in Anspruch nimmt.

Die KG wurde im Jahre 2005 unter der Firma C... GmbH & Co. KG (seit 04.09.2007 umfirmiert in B... GmbH & Co. KG, Bl. 21 Haftungsakte A... [Klin.]) im Handelsregister des Amtsgerichts (AG) D... (HRA ...) eingetragen.

Als Projektgesellschaft kaufte die KG Objekte an, baute diese um und veräußerte diese nach Fertigstellung. Im Jahr 2010 waren sämtliche Objekte veräußert; eine weitere Geschäftstätigkeit übte die KG anschließend nicht mehr aus.