1. Unter Aufhebung der Haftungsforderungen für Verspätungszuschläge (971 EUR) sowie Zinsen zur Umsatzsteuer (272 EUR) und unter Änderung des Haftungsbescheids vom 22. November 2005 und der Einspruchsentscheidung vom 30. November 2006 wird die Haftungsschuld auf 14.796,90 EUR herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 12/13, das FA zu 1/13.
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