beabsichtigt der Senat, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten, einer selbstständigen W-Vertragshändlerin, im Zusammenhang mit der sog. W-Dieselaffäre die Rückzahlung des Kaufpreises für ein bei ihr erworbenes Fahrzeug.
In der Klageschrift hat die Klägerin ihr Begehren wie folgt begründet:
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