Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.10.2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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