Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 02.02.2017 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (Az.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 97% und die Beklagte 3%.
Dieses und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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