Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 3. Dezember 2021 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 28. Dezember 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsrechtszugs einschließlich der Kosten des Streithelfers der Klägerin zu tragen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|