Auf die Berufung des Beklagten zu 2 wird das am 03.12.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe abgeändert und die gegen den Beklagten zu 2 gerichtete Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 7.500,00 € festgesetzt.
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