Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.10.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1) zu 2/3, der Kläger zu 2) zu 1/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
A.
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