Auf die Berufung der Beklagten gegen das am 05.07.2016 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (Az.
Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Klägerin 10% und die Beklagte 90 %.
Dieses und das angegriffene Urteil - soweit nicht abgeändert - sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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