I.
Streitig ist die Inanspruchnahme der Antragstellerin als Haftungsschuldnerin nach §§ 34, 35 i.V.m. § 69 Abgabenordnung (AO).
Die Firma Sport. - Inhaber: ... (Steuerpflichtiger) führte vom 25. Dezember 1998 bis zum 26. Januar 1999 einen Räumungsverkauf durch, der zu Einnahmen in Höhe von 358.800,10 DM führte. Dieser Betrag umfasste Umsatzsteuern in Höhe von 49.489,66 DM.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|