Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13. Januar 2017, Az.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 32.000,00 € festgesetzt.
I.
Der Kläger verlangt im Berufungsverfahren von dem Beklagten zu 3) im Wege des Schadensersatzes die Rückabwicklung seiner Fondsbeteiligung.
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