Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 23. Februar 2017, Az.
Der Rechtsstreit wird im Umfang der Aufhebung zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht zurückverwiesen.
2.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 40.000,00 € festgesetzt.
I.
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