Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheids, mit dem der Beklagte den Kläger für nicht abgeführte Abzugsbeträge im Zusammenhang mit an ihn erbrachten Bauleistungen in Haftung genommen hat.
Der Kläger ist in der Baubranche im Bereich Elektro, Sanitär, Heizung unternehmerisch tätig. Für das Unternehmen des Klägers erbrachte Herr I. N. (N.), … straße …, C. in dem streitbefangenen Zeitraum von April 2005 bis Juli 2007 Bauleistungen, über die er gegenüber dem Kläger in mehreren Rechnungen abrechnete.
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