Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.07.2020, Az.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der dem Streithelfer der Klägerin im Berufungsverfahren entstandenen Kosten.
3.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
Beschluss
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1,5 Mio. € festgesetzt.
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