BFH - Beschluss vom 10.10.2006
VII B 87/06
Normen:
AO § 34 § 69 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 197
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 20.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen VII 71/04

Haftung; strafbares Handeln des Steuerberaters

BFH, Beschluss vom 10.10.2006 - Aktenzeichen VII B 87/06

DRsp Nr. 2006/29141

Haftung; strafbares Handeln des Steuerberaters

Die Vermutung strafbaren Handelns eines als Steuerberater für eine GmbH Tätigen stellt einen Umstand dar, der erhöhte Aufmerksamkeit des Geschäftsführers hinsichtlich der Erfüllung der dem Berater übertragenen Aufgaben gebietet und zwar unabhängig davon, auf welchem Geschäftssektor diese strafbaren Handlungen vermutet werden.

Normenkette:

AO § 34 § 69 ;

Gründe: