FG Hamburg, vom 20.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen VII 71/04
Haftung; strafbares Handeln des Steuerberaters
BFH, Beschluss vom 10.10.2006 - Aktenzeichen VII B 87/06
DRsp Nr. 2006/29141
Haftung; strafbares Handeln des Steuerberaters
Die Vermutung strafbaren Handelns eines als Steuerberater für eine GmbH Tätigen stellt einen Umstand dar, der erhöhte Aufmerksamkeit des Geschäftsführers hinsichtlich der Erfüllung der dem Berater übertragenen Aufgaben gebietet und zwar unabhängig davon, auf welchem Geschäftssektor diese strafbaren Handlungen vermutet werden.