BFH, Urteil vom 26.08.1997 - Aktenzeichen VII R 63/97
DRsp Nr. 1997/8068
Haftung von GbR-Gesellschaftern
»1. Die Frist, innerhalb derer ein Umsatzsteuerhaftungsbescheid gegen den Gesellschafter einer aufgelösten GbR ergehen kann, richtet sich nach den analog anzuwendenden Vorschriften des § 159HGB.2. Ob eine auch gegenüber dem Gesellschafter einer GbR nach § 159 Abs. 4HGB wirksame Unterbrechung der Verjährung des gegen die Gesellschaft festgesetzten Umsatzsteueranspruchs vorliegt, entscheidet sich allein nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Unterbrechung der Zahlungsverjährung.«