Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 14.02.2018 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 10.026,06 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer GmbH ein Projektentwicklungs- und Baubetreuungsunternehmen. Sie führt unter anderem als Generalübernehmer Baumaßnahmen durch. Hierzu schließt sie Verträge unter anderem mit Bauunternehmern.
1. 2.
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