FG München - Urteil vom 15.05.2019
3 K 2244/16
Fundstellen:
ZInsO 2020, 1152

Haftungsanspruch bei Organschaft; Aufrechnung im Insolvenzverfahren der Organgesellschaft

FG München, Urteil vom 15.05.2019 - Aktenzeichen 3 K 2244/16

DRsp Nr. 2019/12373

Haftungsanspruch bei Organschaft; Aufrechnung im Insolvenzverfahren der Organgesellschaft

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Gründe

I.

Streitig ist die Aufrechnung mit Haftungsforderungen gegen Steuererstattungsansprüche im Insolvenzverfahren.

Die X-GmbH (folgend: GmbH), die als Baubetreuer und Bauträger tätig war, hat beim Beklagten (dem Finanzamt - FA -) für 2007 - 2009 Steuererklärungen abgegeben, mit denen sie verbleibende Umsatzsteuern in Höhe von ... € (2007), ... € (2008) und ... € (2009) erklärte. Die Erklärungen standen, da sie für 2007 und 2008 nicht zustimmungspflichtig waren und für 2009 am 31.1.2011 die Zustimmung gemäß § 168 Satz 2 Abgabenordnung (AO) erteilt wurde, Steuerfestsetzungen unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich.

Über das Vermögen der GmbH wurde am 20.6.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt.