OLG Düsseldorf - Urteil vom 22.08.2008
I-23 U 135/07
Normen:
BGB § 280;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 05.09.2007

Haftungsausfüllende Kausalität und Pflichtverletzungen eines Wirtschaftsprüfers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.08.2008 - Aktenzeichen I-23 U 135/07

DRsp Nr. 2009/7075

Haftungsausfüllende Kausalität und Pflichtverletzungen eines Wirtschaftsprüfers

Ein Wirtschaftsprüfer haftet nicht für den Sanierungsbedarf einer Genossenschaft, wenn er diesen zwar bei der Prüfung des Jahresabschlusses pflichtwidrig nicht aufgedeckt hat, dieser aber ohnehin bestanden hätte.

Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 05. September 2007 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 280;

Tatbestand: