Haftungsauslösendes grobes Verschulden einer Geschäftsführerin durch Nichteinschaltung eines Steuerberaters zur Beurteilung der Umsatzsteuerfolgen eines Forderungsverzichts; Inhaltliche Bestimmtheit eines Umsatzsteuerhaftungsbescheids; Erlass eines Haftungsbescheids wegen Jahresumsatzsteuer vor Ergehen des Jahressteuerbescheids zulässig; Berücksichtigung der Lohnsteuer bzw. der Anfechtung eines Forderungsverzichts der Gläubiger des Steuerschuldners bei der Berechnung der Umsatzsteuerhaftung nach den Grundsätzen der anteiligen Tilgung; § 13c UStG bei Steuerentstehung vor 1.1.2004 nicht anwendbar
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2008 - Aktenzeichen 7 B 9160/05 B
DRsp Nr. 2008/12251
Haftungsauslösendes grobes Verschulden einer Geschäftsführerin durch Nichteinschaltung eines Steuerberaters zur Beurteilung der Umsatzsteuerfolgen eines Forderungsverzichts; Inhaltliche Bestimmtheit eines Umsatzsteuerhaftungsbescheids; Erlass eines Haftungsbescheids wegen Jahresumsatzsteuer vor Ergehen des Jahressteuerbescheids zulässig; Berücksichtigung der Lohnsteuer bzw. der Anfechtung eines Forderungsverzichts der Gläubiger des Steuerschuldners bei der Berechnung der Umsatzsteuerhaftung nach den Grundsätzen der anteiligen Tilgung; § 13cUStG bei Steuerentstehung vor 1.1.2004 nicht anwendbar
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