BFH - Beschluss vom 31.07.2006
VII B 287/05
Normen:
AO § 129 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 2030
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 23.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 4139/04

Haftungsbescheid - falsches Bescheiddatum

BFH, Beschluss vom 31.07.2006 - Aktenzeichen VII B 287/05

DRsp Nr. 2006/24943

Haftungsbescheid - falsches Bescheiddatum

1. Ob beim Erlass eines VA (hier: Haftungsbescheid) hinsichtlich des Datums des Bescheides ein bloßes mechanisches Versehen unterlaufen ist, das als offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO jederzeit berichtigt werden kann, beurteilt sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles.2. Dabei handelt es sich um eine Tatfrage, die der revisionsgerichtlichen Prüfung nur in eingeschränktem Umfang unterliegt und nur auf Verstöße gegen Denkgesetze/allgemeine Erfahrungssätze überprüft werden kann.

Normenkette:

AO § 129 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe: