I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war Mitglied des Vorstands der Z-AG. Im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Firma unterzeichnete der Kläger --nach Vorgesprächen-- am 19. August 2002 eine Vereinbarung zur Beendigung seines Vorstandsmandats zum 30. September 2002 und Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung ab 1. September 2002.
Mit Beschluss des Amtsgerichts X wurde am ... Dezember 2002 auf Antrag der Z-AG vom 7. Oktober 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet.
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