Die Beteiligten streiten über einen Haftungsbescheid, mit dem der Kläger, der zugelassener Rechtsanwalt ist, als Nachtragsliquidator gemäß §§ 34, 69 Abgabenordnung (AO) für Steuerschulden der von ihm im Nachtragsverfahren liquidierten 'A GmbH' (im Folgenden: GmbH) in Anspruch genommen wird.
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