Die grundsätzliche Bedeutung der vom Beklagten und Beschwerdeführer genannten Rechtsfrage, ob bei der Anwendung des § 71 der Abgabenordnung (
Im übrigen ergeht die Entscheidung gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ohne Angabe von Gründen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|