Streitig ist, ob der Kläger als ehemaliger Geschäftsführer der G. GmbH (GmbH) für die Steuerschulden der Gesellschaft nach §§ 69, 34 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) in Anspruch genommen werden kann.
Die GmbH wurde...in K. gegründet. Ihr Betätigungsfeld lag im Handel, In- und Export von Waren und Rechten aller Art, sowie die Vermittlung jeglicher Sach- und Dienstleistungen. Alleiniger Geschäftsführer war der Kläger. Ende März 1997 stellte die GmbH ihre Tätigkeit ein, das Gewerbe wurde bei der Stadt K. abgemeldet. Zum...1997 erfolgt eine Anmeldung der Gesellschaft bei der Gemeinde S.
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