I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Rechtsnachfolgerin der X-GmbH.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt --HZA--) nahm die X-GmbH mit Steuerbescheid vom ... als Steuerschuldnerin auf Zahlung von ... DM Mineralölsteuer für aus ihrem Steuerlager entwendetes Mineralöl in Anspruch. Auf den dagegen gerichteten Einspruch der X-GmbH setzte das HZA mit der Einspruchsentscheidung vom ... die Mineralölsteuer auf ... DM herab. Die X-GmbH schulde die Mineralölsteuer für ... kg bzw. ... kg Gasöl aufgrund der beiden Diebstähle vom ... Mai und ... August 1982. Hierdurch sei die zunächst bedingt entstandene Mineralölsteuer unbedingt geworden.
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