FG Hamburg - Urteil vom 05.10.2022
4 K 86/19
Normen:
VwZG § 2; VwZG § 3; BGB § 187 Abs. 1; AO § 108 Abs. 1; BGB § 188 Abs. 2; AO § 355 Abs. 1 S. 1; AO § 122 Abs. 5;

Haftungsbescheid über Tabaksteuer wegen Steuerhehlerei durch den Ankauf unversteuerter Zigaretten

FG Hamburg, Urteil vom 05.10.2022 - Aktenzeichen 4 K 86/19

DRsp Nr. 2023/14398

Haftungsbescheid über Tabaksteuer wegen Steuerhehlerei durch den Ankauf unversteuerter Zigaretten

Normenkette:

VwZG § 2; VwZG § 3; BGB § 187 Abs. 1; AO § 108 Abs. 1; BGB § 188 Abs. 2; AO § 355 Abs. 1 S. 1; AO § 122 Abs. 5;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen einen Haftungsbescheid über Tabaksteuer.

Das Zollfahndungsamt A führte im Februar 2019 ein Ermittlungsverfahren gegen den Kläger wegen des Verdachts der Steuerhehlerei durch den Ankauf unversteuerter Zigaretten. Mit an das Zollfahndungsamt A gerichtetem Schreiben vom 8. Februar 2019 zeigte der jetzige Bevollmächtigte des Klägers an, dass dieser ihn "mit seiner Verteidigung beauftragt" habe. Angaben zur Sache werde der Kläger vorläufig nicht machen. Es werde Einsicht in die Ermittlungsakten begehrt. Dem Schreiben lag eine Vollmachtsurkunde bei, in der es heißt: "Hiermit wird in Sachen B % Zollfahndungsamt A wegen Ermittlungsverfahren Vollmacht erteilt." Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vollmachtsurkunde vom 7. Februar 2019 verwiesen.