Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids, mit dem der Beklagte die Klägerin als Anstellungskörperschaft der für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen zuständigen Personen nach § 10b Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz in der im Streitjahr 2007 geltenden Fassung (EStG) in Anspruch genommen hat.
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