I.
Die Parteien streiten um die Haftungsinanspruchnahme des Klägers für von der AB Testsysteme AG (AB-AG) angemeldete, aber nicht abgeführte Lohnsteuer für den Anmeldungszeitraum Juli 2002.
Gegenstand der AG war die Planung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb elektronischer Systeme, insbesondere von Testsystemen sowie Beratung auf diesem Gebiet. Die AB-AG hatte am 7. Oktober 2002 Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die Eröffnung des Verfahrens hatte das Amtsgericht C am 1. Dezember 2002 beschlossen.
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