Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Strittig ist die Haftung für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag für den Zeitraum Januar 2006 bis Mai 2010.
Der Kläger ist Inhaber der Firma K., die als einzelkaufmännisches Unternehmen einen Schrotthandel und Kabelrecycling betreibt.
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