FG Münster, vom 22.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 20/02
Haftungsschuldner - Beiladung
BFH, Beschluss vom 29.07.2004 - Aktenzeichen VI B 174/02
DRsp Nr. 2004/14397
Haftungsschuldner - Beiladung
1. Zu den Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung.2. Ein Verhältnis gegenseitiger Abhängigkeit zwischen den ArbG als Haftungsschuldner und dem ArbN als Schuldner der LSt ist bei der Frage, ob Teile des Arbeitslohnes gem. § 3 bEStG steuerfrei sind, nicht gegeben.