Auf die Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung des Klägers wird das am 7. August 2018 verkündete Urteil der Zivilkammer 41 des Landgerichts Berlin -
Der Klageantrag auf Freistellung von 573,60 € wird abgewiesen.
Die Beklagte wird - unter Abweisung der Klage im Übrigen - ferner verurteilt, an den Kläger weitere
a) 2.922,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. September 2015 sowie
b) 293,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. Oktober 2018
zu zahlen.
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