Haftungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Geschäftsführers und persönlich haftenden Gesellschafters
FG Hamburg, Urteil vom 14.06.2007 - Aktenzeichen 5 K 99/06
DRsp Nr. 2007/15541
Haftungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Geschäftsführers und persönlich haftenden Gesellschafters
Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich bei der Inanspruchnahme als Haftender nicht damit entlasten, dass er sich nicht um die Buchführung und steuerlichen Angelegenheiten gekümmert habe.